Gemafreie Musik direkt vom Filmkomponisten Johannes Kayser

  
       

Gemafreie Musik für Natur + Reisefilm direkt vom Komponisten Johannes KayserGemafreie Musik für aus dem Bereich Dance Rock Pop direkt vom Komponisten Johannes KayserGemafreie Klassik Musik der großen Meister eingespielt und arrangiert von Johannes KayserGemafreie Musik für Industriefilm Schulungen und Imagefilm direkt vom Komponisten Johannes KayserGemafreie Musik für Radio & TV Werbespots und Trailer direkt vom Komponisten Johannes KayserGemafreie Musik für Natur + Dokumentation direkt vom Komponisten Johannes Kayser

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Komponist J.Kayser

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Gemafreie Hintergrundmusik für die Beschallung
Mit Musik kauft es sich leichter, Musik baut Streß ab, Musik motiviert und schafft Kontakte.
Hintergrundmusik führt zur verbesserten Wahrnehmung des Werbemittels und zu positiveren Einstellung gegenüber der Produkte. Unterschiedliche Musik führt zu unterschiedlichen Werbemittelwahrnehmungen. Musikuntermalung führt im Vergleich zu einer rein sprachlich vermittelten Kommunikation zu positiveren und prägnanteren Markeneindrücken
 Warum läuft dann nicht in allen gewerblichen Bereichen angenehme Hintergrundmusik ?
Die Beschallung von gewerblichen Objekten kostet Geld in Form von monatlichen Abgaben an die Gema . Da kommt im Laufe eines Jahres eine ordentliche Summe zusammen.Deshalb bleibt es an vielen Orten still ! Die Gema schreibt dazu : Unter Hintergrundmusik ist die ständige Musikwiedergabe zu verstehen. Diese kann durch Verwendung von Tonträgern (z.B. Schallplatten, Musikcassetten, Compact Disc), Hörfunkgeräten, Fernsehgeräten oder Videorecordern erfolgen. Hintergrundmusik hat keinen Veranstaltungscharakter. Die Einräumung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte durch die GEMA an Werken ihres Repertoires erfolgt auf vorherige Anmeldung entweder in Form einer Einzelgenehmigung oder durch Abschluss eines Pauschalvertrages für Musikaufführungen und -wiedergaben, Weiterübertragungen und Vervielfältigungen. So muss z.B. ein Gastwirt oder Einzelhändler, der in seinem Betrieb Tonträger zur Unterhaltung seiner Gäste bzw. Kunden abspielt, das Recht der öffentlichen Wiedergabe selbst erwerben, es ist mit dem Kaufpreis des Tonträgers nicht abgegolten. Analog verhält es sich bei der Wiedergabe von Videofilmen, Hörfunk- und Fernsehsendungen. Die Höhe der an die GEMA zu entrichtenden Vergütung orientiert sich an der Größe der Räume, in denen die Musikwiedergabe erfolgt sowie an der Art der Musikwiedergabe.Die Alternative : Gemafreie Musik - Nie wieder Gemagebühren