- Kommerzielle GEMA-freie Musik
Die GEMA geht davon aus, dass jede genutzte Musik von einem Komponisten
geschrieben wurde (sog. GEMA-Vermutung), der einen Wahrnehmungsvertrag bzw.
Berechtigungsvertrag mit der GEMA geschlossen hat. Deshalb stellen die Anbieter von
GEMA-freier Musik sogenannte Freistellungs- zertifikate aus, in denen der Komponist die
GEMA-Freiheit bescheinigt. Allerdings gibt es Probleme, wenn der Komponist eines
lizenzierten Titels nachträglich in die GEMA eintritt. Eine Freistellung für komponierte
Musik, die vor dem Eintritt in die GEMA erstellt wurde bzw. eine Nicht-Wahrnehmung mit der
GEMA zu vereinbaren, ist nicht möglich .
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